Donnerstag, 16. April 2015

Das Subjektive Multiversum (Kopie 1)

Es geht hier um Erlebnisse. Damit ist das gemeint, was bewusst wird, und zwar genau so weit, wie es bewusst wird. Gemeint sind also nicht irgendwelche Gegenstände, die sich höchstens in Form von Erlebnissen zeigen, oder auf deren Gegenwart aus der Gegenwart von Erlebnissen geschlossen wird, ohne dass diese Gegenstände selbst Erlebnisse wären, sondern gemeint sind eben die Erlebnisse selbst. Es geht hier also eher um den Anblick einer Rose, den Geschmack eines Pfefferminzbonbons, das Gefühl beim Griff in einen nassen Schwamm als um die Rose, das Pfefferminzbonbon oder den Schwamm.

In Abhängigkeit davon, was erlebt wird, schließt man gewöhnlich auf das Vorhandensein unterschiedlicher Gegenstände. Darüber hinaus schließt man ganz unabhängig davon, was erlebt wird, auf das Vorhandensein eines Subjekts. Ein Subjekt wird folglich als notwendig für Erlebnisse angenommen, d.h. Erlebnisse ohne Subjekt nicht für möglich gehalten.
Wenn in diesem Artikel die Rede von einem Erlebnis ist, soll alles, was ein Subjekt dem Erlebnis an Erlebbarem hinzufügt, bereits mitgemeint sein, so dass keine Notwendigkeit mehr besteht, einen Anteil des Subjekts zu berücksichtigen, der das Erlebnis transzendiert. Je nach dem, was der Leser unter einem Subjekt versteht, kann diese Vereinbarung zur Folge haben, dass Gedanken, Gefühle und Erinnerungen als Teile eines Erlebnisses anzusehen sind. Man spricht davon, dass alles Erlebbare vom Subjekt abgestreift wird. Falls von der Vorstellung ausgegangen wird, dass mehrere verschiedene Erlebnisse ein und dasselbe Subjekt haben können, hat die Vereinbarung zur Folge, dass das Subjekt zersplittert, also ein Subjekt auf mehrere Erlebnisse verteilt wird.



Das Erlebnis zeigt sich von sich aus, offen, bedingungslos und vollständig. Es wird unmittelbar als es selbst erkannt, indem es bewusst wird.


Das Erlebnis hat mit Raum und Zeit nur soviel zu tun, als es sein eigenes Hier und Jetzt mitbringt. Das Erlebnis beginnt nicht. Höchstens wird erlebt, dass etwas beginnt, das im Erlebnis ist. Das Erlebnis endet nicht. Höchstens wird erlebt, dass etwas endet, das im Erlebnis ist. Insofern hat ein Erlebnis weder Anfang noch Ende. Ein Erlebnis dauert nicht an. Höchstens wird erlebt, dass etwas andauert, das im Erlebnis ist.

Glaubenssatz „Vorstellung“: Jedes vorstellbare Erlebnis existiert.

Glaubenssatz „Ontologie“: Jedes Erlebnis existiert.
 




Das Verständnis des Bezugs


Manche Erlebnisse nehmen einen bestimmten Bezug auf Erlebnisse. Sowohl die Art des Bezugs als auch die Vorstellung, die anzeigt, auf welches Erlebnis Bezug genommen wird, sind Bestandteile des bezugnehmenden Erlebnisses. Ein Beispiel für ein Erlebnis, das sich auf ein Erlebnis bestimmt bezieht, ist die Erinnerung.


Vergangenheit

Ein Erlebnis findet in seinem selbst mitgebrachten Jetzt statt. Das gilt auch für die Erinnerung. Ihr Bezug ist das Vergangensein. Indem die Erinnerung sich auf ein Erlebnis mittels des Vergangenseins bezieht, schafft sie einen Teil der Bedeutung des Begriffs der Vergangenheit – ausgehend vom Jetzt der Erinnerung. In diesem Zusammenhang heißt ein Erlebnis später als ein anderes, wenn es eine Erinnerung an das andere Erlebnis enthält.


Ich

Manche Erlebnisse beziehen sich auf Erlebnisse mittels des Ich-habe oder Ich-bin. Indem ein Erlebnis sich auf ein Erlebnis auf diese Weise bezieht, schafft es einen Teil der Bedeutung des Begriffs des Ich – ausgehend vom bezugnehmenden Erlebnis. Hierher gehören viele Gedanken, Gefühle, Wünsche, Absichten, Stimmungen und der Schmerz.


Äußerer Gegenstand

Manche Erlebnisse beziehen sich auf Erlebnisse mittels des Ist-äußerer-Gegenstand. Indem ein Erlebnis sich auf ein Erlebnis auf diese Weise bezieht, schafft es einen Teil der Bedeutung des Begriffs des äußeren Gegenstands – ausgehend vom bezugnehmenden Erlebnis.


Folgerungen und Interpretation

Die Innenwelt des Menschen besteht aus subjektiven Episoden, deren Zusammenhang untereinander ausschließlich mittels der Erinnerung hergestellt wird. Eine Person im Sinne eines zeitlich andauernden Objekts ist nicht notwendig.

Die Existenz anderer Menschen ergibt sich zwanglos bereits aus dem Glaubenssatz „Vorstellung“.

Wenn es auch nur zwei verschiedene Erlebnisse gibt, auf die der Zeiger der Erinnerung passt, ist die Vergangenheit nicht eindeutig. Je unschärfer die Erinnerung, d.h. je weniger bestimmt der Zeiger der Erinnerung, umso mehrdeutiger ist die Vergangenheit.

Menschen kommunizieren nur scheinbar miteinander. Tatsächlich es im speziellen Falle des miteinander Sprechens zwei Erlebnisse – für jeden Gesprächspartner eines – die zueinander in der Weise passen, dass in dem einen ein Mensch sich aus seiner Perspektive sprechen erlebt und in dem anderen ein Mensch sich aus seiner Perspektive hören erlebt, was der andere sagt. Diese Übereinkunft ergibt sich unmittelbar aus dem Glaubenssatz „Ontologie“.

Die Theorie verleitet zu dem Fehlschluss, dem Menschen werde die Handlungsfreiheit abgesprochen, ja sogar das Heft des Handelns ganz entzogen. Aber die Rolle des Zuschauers kommt lediglich einem reinen Subjekt des Erlebnisses zu. Der handelnde Mensch gerät automatisch zum Erlebnisinhalt und kann als solcher sehr wohl frei entscheiden oder seine Umgebung verändern.
Allerdings kann der Mensch versuchen, sich mit dem reinen Subjekt zu identifizieren, indem er insbesondere die Erlebnisse, die den Ich-Bezug herstellen, ablegt. Von dieser Warte aus fallen im selben Moment jegliche Verantwortung für sein Tun als auch jeglicher Handlungsspielraum von ihm ab.


Aus dem Glaubenssatz „Ontologie“ ergibt sich die Existenz beliebig später Erlebnisse, insbesondere ein Leben nach dem Tod.

Subjektives Multiversum

Es geht hier um Erlebnisse. Damit ist das gemeint, was bewusst wird, und zwar genau so weit, wie es bewusst wird. Gemeint sind also nicht irgendwelche Gegenstände, die sich höchstens in Form von Erlebnissen zeigen, oder auf deren Gegenwart aus der Gegenwart von Erlebnissen geschlossen wird, ohne dass diese Gegenstände selbst Erlebnisse wären, sondern gemeint sind eben die Erlebnisse selbst. Es geht hier also eher um den Anblick einer Rose, den Geschmack eines Pfefferminzbonbons, das Gefühl beim Griff in einen nassen Schwamm als um die Rose, das Pfefferminzbonbon oder den Schwamm.

Def.: Ein Erlebnis ist etwas, das sich von sich aus offen, unbedingt und vollständig zeigt.

Def.: Die Welt ist die Vereinigung aller Erlebnisse.

Def.: Ein Erlebnis E heißt ein Gedanke an ein Erlebnis F oder kurz ein Gedanke genau dann, wenn es ein Erlebnis F gibt, so dass sich E auf F bezieht. (Anm.: Auch wenn ein Gedanke "so tut" als ob er sich auf etwas außer ihm beziehen kann, verbleibt die Bezugnahme eigentlich innerhalb des Erlebnisses. Wir werden später sehen, warum diese Täuschung kein Problem darstellt, warum also ein aus dem Erlebnis hinausweisender Bezug angenommen werden darf.)

Def.: Ein Erlebnis E heißt ein Bild eines Erlebnisses F oder kurz ein Bild genau dann, wenn es ein Erlebnis F gibt, so dass E der Schnitt aller Gedanken an F ist. (Anm.: Durch den Schnitt wird das Wie des Bezugs vom Gedanken abgestreift.)

Def.: Ein Erlebnis E heißt eine Erinnerung an ein Erlebnis F oder kurz eine Erinnerung genau dann, wenn E ein Gedanke an F ist, der sich auf F bezieht mittels Hat-stattgefunden. (Anm.: Die Bedeutung des Bezugs erschöpft sich eigentlich im Erlebnis selbst. Sie ist genau das, wie es sich anfühlt, von etwas zu meinen, es habe stattgefunden.)

Def.: Ein Erlebnis E heißt bewusst genau dann, wenn es einen Gedanken an E gibt, der sich auf E bezieht mittels Findet-gerade-statt. (Anm.: Zum bewusst-Sein von E ist es nicht erforderlich, dass der Gedanke selbst bewusst sei.)

Def.: Ein Erlebnis E heißt personal genau dann, wenn es einen Gedanken an E gibt, der sich auf E bezieht mittels bin-Ich oder habe-Ich. (Anm.: Ein personales Erlebnis, das eine Erinnerung an ein personales Erlebnis enthält, bildet den Anfang für eine ganz normale Person wie du und ich.)

In Abhängigkeit davon, was erlebt wird, schließt man gewöhnlich auf das Vorhandensein unterschiedlicher Gegenstände. Darüber hinaus schließt man ganz unabhängig davon, was erlebt wird, auf das Vorhandensein eines Subjekts. Ein Subjekt wird folglich als notwendig für Erlebnisse angenommen, d.h. Erlebnisse ohne Subjekt nicht für möglich gehalten.
Wenn in diesem Artikel die Rede von einem Erlebnis ist, soll alles, was ein Subjekt dem Erlebnis an Erlebbarem hinzufügt, bereits mitgemeint sein, so dass keine Notwendigkeit mehr besteht, einen Anteil des Subjekts zu berücksichtigen, der das Erlebnis transzendiert. Je nach dem, was der Leser unter einem Subjekt versteht, kann diese Vereinbarung zur Folge haben, dass Gedanken, Gefühle und Erinnerungen als Teile eines Erlebnisses anzusehen sind. Man spricht davon, dass alles Erlebbare vom Subjekt abgestreift wird. Falls von der Vorstellung ausgegangen wird, dass mehrere verschiedene Erlebnisse ein und dasselbe Subjekt haben können, hat die Vereinbarung zur Folge, dass das Subjekt zersplittert, also ein Subjekt auf mehrere Erlebnisse verteilt wird.




Das Erlebnis hat mit Raum und Zeit nur soviel zu tun, als es sein eigenes Hier und Jetzt mitbringt. Das Erlebnis beginnt nicht. Höchstens wird erlebt, dass etwas beginnt, das im Erlebnis ist. Das Erlebnis endet nicht. Höchstens wird erlebt, dass etwas endet, das im Erlebnis ist. Insofern hat ein Erlebnis weder Anfang noch Ende. Ein Erlebnis dauert nicht an. Höchstens wird erlebt, dass etwas andauert, das im Erlebnis ist.

Aus der Metaphysik nehmen wir das Prinzip, dass am Nichts jedes Etwas in alles andere gestreut wird. Nimmt man diesen Augenblick als Etwas her, bedeutet das:

Glaubenssatz „Vollständig“: Es gibt alle Erlebnisse.



Folgerungen und Interpretation

Die Innenwelt des Menschen besteht aus Augenblicken, deren Zusammenhang untereinander ausschließlich mittels der Erinnerung hergestellt wird. Eine Person im Sinne eines zeitlich andauernden Objekts ist nicht notwendig.

Die Existenz anderer Menschen ergibt sich zwanglos bereits aus dem Glaubenssatz „Vollständig“. Zombies gibt es hingegen nicht.

Wenn es auch nur zwei verschiedene Erlebnisse gibt, auf die der Bezug der Erinnerung passt, ist die Vergangenheit nicht eindeutig. Je unschärfer die Erinnerung, d.h. je weniger bestimmt der Bezug der Erinnerung, umso mehrdeutiger ist die Vergangenheit.

Menschen kommunizieren nur scheinbar miteinander. Tatsächlich gibt es im speziellen Fall des miteinander Sprechens zwei Erlebnisse – für jeden Gesprächspartner eines – die zueinander in der Weise passen, dass in dem einen ein Mensch sich aus seiner Perspektive sprechend erlebt und in dem anderen ein Mensch sich aus seiner Perspektive hörend erlebt, was der andere sagt. Diese Übereinkunft ergibt sich unmittelbar aus dem Glaubenssatz „Vollständig“.

Aus dem Glaubenssatz „Vollständig“ ergibt sich die Existenz beliebig später Erlebnisse, insbesondere ein Leben nach dem Tod.

Dienstag, 14. April 2015

Das Subjektive Multiversum (Kopie 2)

Es geht hier um Erlebnisse. Damit ist das gemeint, was bewusst wird, und zwar genau so weit, wie es bewusst wird. Gemeint sind also nicht irgendwelche Gegenstände, die sich höchstens in Form von Erlebnissen zeigen, oder auf deren Gegenwart aus der Gegenwart von Erlebnissen geschlossen wird, ohne dass diese Gegenstände selbst Erlebnisse wären, sondern gemeint sind eben die Erlebnisse selbst. Es geht hier also eher um den Anblick einer Rose, den Geschmack eines Pfefferminzbonbons, das Gefühl beim Griff in einen nassen Schwamm als um die Rose, das Pfefferminzbonbon oder den Schwamm.

In Abhängigkeit davon, was erlebt wird, schließt man gewöhnlich auf das Vorhandensein unterschiedlicher Gegenstände. Darüber hinaus schließt man ganz unabhängig davon, was erlebt wird, auf das Vorhandensein eines Subjekts. Ein Subjekt wird folglich als notwendig für Erlebnisse angenommen, d.h. Erlebnisse ohne Subjekt nicht für möglich gehalten.
Wenn in diesem Artikel die Rede von einem Erlebnis ist, soll alles, was ein Subjekt dem Erlebnis an Erlebbarem hinzufügt, bereits mitgemeint sein, so dass keine Notwendigkeit mehr besteht, einen Anteil des Subjekts zu berücksichtigen, der das Erlebnis transzendiert. Je nach dem, was der Leser unter einem Subjekt versteht, kann diese Vereinbarung zur Folge haben, dass Gedanken, Gefühle und Erinnerungen als Teile eines Erlebnisses anzusehen sind. Man spricht davon, dass alles Erlebbare vom Subjekt abgestreift wird. Falls von der Vorstellung ausgegangen wird, dass mehrere verschiedene Erlebnisse ein und dasselbe Subjekt haben können, hat die Vereinbarung zur Folge, dass das Subjekt zersplittert, also ein Subjekt auf mehrere Erlebnisse verteilt wird.



Das Erlebnis zeigt sich von sich aus, offen, bedingungslos und vollständig. Es wird unmittelbar als es selbst erkannt, indem es bewusst wird.

Das Erlebnis hat mit Raum und Zeit nur soviel zu tun, als es sein eigenes Hier und Jetzt mitbringt. Das Erlebnis beginnt nicht. Höchstens wird erlebt, dass etwas beginnt, das im Erlebnis ist. Das Erlebnis endet nicht. Höchstens wird erlebt, dass etwas endet, das im Erlebnis ist. Insofern hat ein Erlebnis weder Anfang noch Ende. Ein Erlebnis dauert nicht an. Höchstens wird erlebt, dass etwas andauert, das im Erlebnis ist.

Glaubenssatz „Vorstellung“: Jedes vorstellbare Erlebnis existiert.

Glaubenssatz „Ontologie“: Jedes Erlebnis existiert.


Das Verständnis des Bezugs

Manche Erlebnisse nehmen einen bestimmten Bezug auf Erlebnisse. Sowohl die Art des Bezugs als auch die Vorstellung, die anzeigt, auf welches Erlebnis Bezug genommen wird, sind Bestandteile des bezugnehmenden Erlebnisses. Ein Beispiel für ein Erlebnis, das sich auf ein Erlebnis bestimmt bezieht, ist die Erinnerung.

Vergangenheit

Ein Erlebnis findet in seinem selbst mitgebrachten Jetzt statt. Das gilt auch für die Erinnerung. Ihr Bezug ist das Vergangensein. Indem die Erinnerung sich auf ein Erlebnis mittels des Vergangenseins bezieht, schafft sie einen Teil der Bedeutung des Begriffs der Vergangenheit – ausgehend vom Jetzt der Erinnerung. In diesem Zusammenhang heißt ein Erlebnis später als ein anderes, wenn es eine Erinnerung an das andere Erlebnis enthält.

Ich

Manche Erlebnisse beziehen sich auf Erlebnisse mittels des Ich-habe oder Ich-bin. Indem ein Erlebnis sich auf ein Erlebnis auf diese Weise bezieht, schafft es einen Teil der Bedeutung des Begriffs des Ich – ausgehend vom bezugnehmenden Erlebnis. Hierher gehören viele Gedanken, Gefühle, Wünsche, Absichten, Stimmungen und der Schmerz.

Äußerer Gegenstand

Manche Erlebnisse beziehen sich auf Erlebnisse mittels des Ist-äußerer-Gegenstand. Indem ein Erlebnis sich auf ein Erlebnis auf diese Weise bezieht, schafft es einen Teil der Bedeutung des Begriffs des äußeren Gegenstands – ausgehend vom bezugnehmenden Erlebnis.

Folgerungen und Interpretation

Die Innenwelt des Menschen besteht aus subjektiven Episoden, deren Zusammenhang untereinander ausschließlich mittels der Erinnerung hergestellt wird. Eine Person im Sinne eines zeitlich andauernden Objekts ist nicht notwendig.

Die Existenz anderer Menschen ergibt sich zwanglos bereits aus dem Glaubenssatz „Vorstellung“.

Wenn es auch nur zwei verschiedene Erlebnisse gibt, auf die der Zeiger der Erinnerung passt, ist die Vergangenheit nicht eindeutig. Je unschärfer die Erinnerung, d.h. je weniger bestimmt der Zeiger der Erinnerung, umso mehrdeutiger ist die Vergangenheit.

Menschen kommunizieren nur scheinbar miteinander. Tatsächlich es im speziellen Falle des miteinander Sprechens zwei Erlebnisse – für jeden Gesprächspartner eines – die zueinander in der Weise passen, dass in dem einen ein Mensch sich aus seiner Perspektive sprechen erlebt und in dem anderen ein Mensch sich aus seiner Perspektive hören erlebt, was der andere sagt. Diese Übereinkunft ergibt sich unmittelbar aus dem Glaubenssatz „Ontologie“.
Die Theorie verleitet zu dem Fehlschluss, dem Menschen werde die Handlungsfreiheit abgesprochen, ja sogar das Heft des Handelns ganz entzogen. Aber die Rolle des Zuschauers kommt lediglich einem reinen Subjekt des Erlebnisses zu. Der handelnde Mensch gerät automatisch zum Erlebnisinhalt und kann als solcher sehr wohl frei entscheiden oder seine Umgebung verändern.
Allerdings kann der Mensch versuchen, sich mit dem reinen Subjekt zu identifizieren, indem er insbesondere die Erlebnisse, die den Ich-Bezug herstellen, ablegt. Von dieser Warte aus fallen im selben Moment jegliche Verantwortung für sein Tun als auch jeglicher Handlungsspielraum von ihm ab.


Aus dem Glaubenssatz „Ontologie“ ergibt sich die Existenz beliebig später Erlebnisse, insbesondere ein Leben nach dem Tod.